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Der Weg zum Assistenzhund
 

Informationsphase

In der Informationsphase geht es darum herauszufinden, ob ein Assistenzhund ein geeignetes Hilfsmittel sein könnte und mit welchen Herausforderungen dieser verbunden ist. Deshalb sollte die Idee einen Assistenzhund anzuschaffen mit der Familie oder Freunden und dem vorhandenen Hilfenetzwerk (Ärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeut, ambulant betreutes Wohnen...) diskutiert werden. Außerdem ist dies die Zeit für Recherchen über Gesetzesgrundlagen, Finanzierungsmöglichkeiten und dem Verlauf der Ausbildung. Auch der Austausch mit anderen Assistenzhundehaltern ist sinnvoll. Zudem können erste Informationsgespräche bei verschiedenen Ausbildungsstellen wahrgenommen werden. Es ist wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen und sich auch mit den Belastungen die während der Ausbildung auftreten auseinander zu setzen. In keinem Fall sollte voreilig ein Hund angeschafft werden ohne Begleitung durch eine Ausbildungsstelle. 

Vorbereitungsphase

Diese Phase beginnt mit der Auswahl einer Ausbildungsstelle. Die Ausbilder führen im Rahmen des Bewerbungsprozesses ein ausführliches Beratungsgespräch, bei welchem die persönliche Lebenssituation, der eigene Gesundheitszustand, die finanzielle und soziale Situation und eigene Stärken und Schwächen thematisiert werden. Dabei wird festgestellt, ob ein Assistenzhund tatsächlich die behinderungsbedingten Nacheile ausgleichen kann. Hierfür muss der Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest über den Bedarf eines Assistenzhundes vorgelegt werden. Darüber hinaus sollte die Ausbildungsstelle ausführlich beraten, welches Ausbildungsmodel für die jeweilige Lebenssituation am geeignetsten ist und mit dem Klienten zusammen überlegen, welche Hilfeleistungen benötigt werden. Auch erste Überlegungen zu einer geeigneten Hunderasse kann hier bereits stattfinden. Eine gute Ausbildungsstelle sollte ihre Klienten dabei unterstützen die Finanzierung des Assistenzhundes zu organisieren, erstellt einen Trainingsplan und einen Kostenvoranschlag.

Häufig vergeht zwischen dem Beratungsgespräch und dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung einiges an Zeit. Das kann sowohl an den Kapazitäten der Ausbildungsstelle, als auch an der Klärung der Finanzierung liegen.

Ausbildungsphase

Der Ablauf der Ausbildungsphase richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsmodel.
Bei der Fremdausbildung wächst der Hund in einer Patenfamilie auf und erlernt dort Sozialverhalten und Grundkommandos. Ist er gesundheitlich und charakterlich geeignet, beginnt er die Spezialausbildung bei seinem Trainer. Erst wenn er alle Signale und Hilfeleistungen erlernt hat, wird er mit seinem neuen Besitzer zusammengebracht. Meistens geschieht dies in einer Einarbeitungsschulung, die mehrere Tage dauert. Die weitere Begleitung nach der Einarbeitung unterscheidet sich von Ausbildungsstelle zu Ausbildungsstelle. Deshalb ist es bei der Wahl der Ausbildungsstelle wichtig darauf zu achten, dass eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist.

Bei der unterstützten Selbstausbildung lebt der Hund von Anfang an bei seinem Besitzer. Bei der Auswahl des Hundes wird der Klient von der Ausbildungsstelle unterstützt. Es muss nicht zwangsläufig die Ausbildung mit einem Welpen begonnen werden. Allerdings ist es häufig sehr schwierig einen erwachsenen Hund zu finden, der gesundheitlich und charakterlich für die Ausbildung geeignet ist und ein neues Zuhause sucht. Mit der Ausbildungsstelle muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wie intensiv die Grundausbildung des Hundes begleitet werden soll. Auch bei der unterstützen Selbstausbildung beginnt die Spezialausbildung frühestens mit 15 Monaten, nach Feststellung der charakterlichen und gesundheitlichen Eignung. Bereits im Voraus sollte man sich darüber Gedanken gemacht haben, was mit dem Hund passiert, wenn diese Eignung nicht bestätigt werden kann und damit eine Spezialausbildung nicht mehr in Frage kommt. Während der Spezialausbildung müssen mindestens 60 Trainingsstunden absolviert werden. Ob diese in Blöcken oder in wöchentlichen oder sogar mehrfach wöchentlichen Trainingseinheiten verteilt werden, wird vorab individuell, anhängig vom Angebot der Ausbildungsstelle, vereinbart. 
Die Ausbildungsphase endet mit der staatlichen Assistenzhundeprüfung. Die Prüfungsinhalte können in der Assistenzhundeverordnung unter BMAS - As
sistenzhundeverordnung nachgelesen werden.

Arbeitsphase
Mit der bestanden Prüfung erhält die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft Sonderzugangsrechte (z.B. Krankenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen, Kino, Theater...). Ein Assistenzhund muss zwingend gesund sein, um seine Arbeit gut ausführen zu können, deshalb ist ein jährlicher Gesundheitscheck verpflichtend. Grundsätzlich gilt die Prüfung bis der Hund 10 Jahre als ist. Es ist möglich zweimal einen Antrag auf eine Verlängerung um ein Jahr zu stellen, wenn der Tierarzt eine ausreichende Fitness des Hundes feststellt. 

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